In der Ortsgemeinde Dreis-Brück werden in den nächsten Tagen Bescheide über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen versendet.
Veranlagungszeitraum ist für das Abrechnungsgebiet Brück die Jahre 2020 – 2022 und für das Abrechnungsgebiet Dreis die Jahre 2019 – 2021.
Der Beitragserhebung liegen Kosten für den Ausbau der Gehwege sowie der Straßenbeleuchtung der K65 (Brücker Straße Ortsteil Dreis und Hauptstraße Ortsteil Brück) sowie der K59 (Heyrother Straße Ortsteil Brück) zugrunde.
Die Beitragssätze je Maßstabseinheit (ME - gewichtete beitragsfähige Grundstücksfläche) betragen nach derzeitigem Berechnungsstand im Abrechnungsgebiet Brück:
| Für das Jahr 2020 | 0,03123 | EUR/ME |
| Für das Jahr 2021 | 0,18546 | EUR/ME |
| Für das Jahr 2022 | 0,07997 | EUR/ME |
| gesamt | 0,29666 | EUR/ME |
Die Summe der Maßstabseinheiten für das Abrechnungsgebiet Brück beläuft sich nach derzeitigem Berechnungsstand auf 230.581.
Die Beitragssätze je Maßstabseinheit (ME - gewichtete beitragsfähige Grundstücksfläche) betragen nach derzeitigem Berechnungsstand im Abrechnungsgebiet Dreis:
| Für das Jahr 2019 | 0,02706 | EUR/ME |
| Für das Jahr 2020 | 0,03524 | EUR/ME |
| Für das Jahr 2021 | 0,29113 | EUR/ME |
| gesamt | 0,35343 | EUR/ME |
Die Summe der Maßstabseinheiten für das Abrechnungsgebiet Dreis beläuft sich nach derzeitigem Berechnungsstand auf 319.931.
Die Abgabenschuldner sind gem. § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) berechtigt, die Aufwandsrechnung einzusehen (Verbandsgemeindeverwaltung, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zi. 219 oder 220, innerhalb der allgem. Öffnungszeiten).