In der Ortsgemeinde Dreis-Brück werden in den nächsten Tagen Bescheide über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen versendet.
Veranlagungszeitraum ist für das Abrechnungsgebiet Brück und für das Abrechnungsgebiet Dreis das Jahr 2023.
Der Beitragserhebung liegen Kosten für den Ausbau der Gehwege sowie der Straßenbeleuchtung der B421 (Kelberger Straße; Ortsteil Dreis) sowie der K59 (Heyrother Straße; Ortsteil Brück) zugrunde.
Die Beitragssätze je Maßstabseinheit (ME - gewichtete beitragsfähige Grundstücksfläche) betragen nach derzeitigem Berechnungsstand im Abrechnungsgebiet Brück:
| Für das Jahr 2023 | 0,36644 | EUR/ME |
Die Summe der Maßstabseinheiten für den Ortsteil Brück beläuft sich nach derzeitigem Berechnungsstand auf 230.581.
Die Beitragssätze je Maßstabseinheit (ME - gewichtete beitragsfähige Grundstücksfläche) betragen nach derzeitigem Berechnungsstand im Ortsteil Dreis:
| Für das Jahr 2023 | 0,16558 | EUR/ME |
Die Summe der Maßstabseinheiten für den Ortsteil Dreis beläuft sich nach derzeitigem Berechnungsstand auf 320.254.
Die Abgabenschuldner sind gem. § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) berechtigt, die Aufwandsrechnung einzusehen (Verbandsgemeindeverwaltung, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zi. 219 oder 220, innerhalb der allgem. Öffnungszeiten).