Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
In Rheinland-Pfalz gilt die Mittagsruhe in der Regel von 13 bis 15 Uhr, während dieser Zeit sind bestimmte laute Geräte und Maschinen verboten, um Lärmbelästigung zu vermeiden und die Erholung der Anwohner zu gewährleisten.
Anja Rieker
Ortsbürgermeisterin