Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) in der Sitzung vom 17.06.2026 die folgende 1. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Abs. 4 „Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben“ wird wie folgt geändert:
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel wie folgt bekanntgemacht:
Standort der Bekanntmachungstafel: Bahnhofstraße, Glaskasten an der Bushaltestelle/Buswartehalle
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 20.09.1994 bleiben unverändert.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.