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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat

Herr Dietmar Gräfen hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Saxler mit Wirkung vom 07.05.2026 niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) war nunmehr eine Ersatzperson in den Ortsgemeinderat einzuberufen. Da in der Ortsgemeinde Saxler bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 Mehrheitswahl stattfand, war Herr Winfried Scheppe die nächste noch nicht berufene Ersatzperson. Herr Scheppe hat das Mandat jedoch nicht angenommen. Sodann wurde ich als darauffolgende Ersatzperson zur Übernahme des Mandats berufen. Da ich das Mandat ebenfalls nicht angenommen habe, folgte Herr Simon Schättgen als nächste noch nicht berufene Ersatzperson. Herr Schättgen hat das Mandat angenommen.

Saxler, den 02.07.2026
gez. Ralf-Peter Rhaesa
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter