Beratung und Beschlussfassung in Sachen Forst
Für die Forstunternehmer waren die aktuelle Preisentwicklung vor allem in den Bereichen der Schmier- und Kraftstoffe, aber auch die Kosten zur Unterhaltung von forstbetrieblichen Gerätschaften in der in den letzten Wochen erreichten Größenordnung bei Abschluss der Verträge nicht vorhersehbar. Diese Kostenfaktoren haben seit etwa Mitte Februar 2022, verstärkt aber mit Beginn der Ukrainekrise seit 24.02.2022, ein bisher nicht gekanntes Niveau erreicht. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat daher für den Staatswald am 08.03.2022 beschlossen, einen Inflationszuschlag in Höhe von fünf Prozent auf die Nettosumme forstbetrieblicher Dienstleistungen im Unternehmerbereich, der von dieser Preisentwicklung betroffen ist, zu gewähren. Der Zuschlag ist gesondert in der Rechnung auszuweisen. Als betroffene forstbetriebliche Dienstleistungen sind insbesondere alle Holzerntemaßnahmen und Maßnahmen der biologischen Produktion zu verstehen. Dieser Inflationszuschlag betrifft nur bestehende Vertragsverhältnisse. Neue Abschlüsse, die nach dem 08.03.2022 getätigt werden, sind hiervon ausgenommen.
Der Ortsgemeinderat stimmte zu, diese Regelung für die in seinem Kommunalwald tätigen Forstdienstleister zu übernehmen. Der fünfprozentige Inflationszuschlag wird somit nur für Verträge gewährt, die bis zum 08.03.2022 abgeschlossen wurden.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden und ähnlichen Geldleistungen nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme einer Spende.