Erste Änderung der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbands Üdersdorf/Oberstadtfeld vom 10.06.2024
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als die nach § 5 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), zuständige Behörde stellt hiermit aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 1 KomZG folgende erste Änderung der Verbandsordnung fest:
Erste Änderung der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbands Üdersdorf/Oberstadtfeld
| 1. | § 2 wird wie folgt neu gefasst: „Mitglieder des Zweckverbandes sind die Ortsgemeinden Bleckhausen, Niederstadtfeld, Oberstadtfeld, Schutz und Üdersdorf.“ |
| 2. | In § 13 Abs. 2 wird folgender Satz 3 angefügt: „Die Regelungen des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) oder ergänzender Gesetze zur Verbandsordnung sind zu beachten.“ |
Diese erste Änderung der Verbandsordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft.