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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der

der Ortsgemeinde Kirchweiler für das Haushaltsjahr 2024 vom 01.02.2024

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf  — 723.270 EUR

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf —  755.040 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf —  -31.770 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf —  26.760 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeiten auf —  8.000 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeiten auf  —  144.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeiten auf  — -136.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf  — 109.240 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf —  0 EUR

verzinste Kredite auf —  0 EUR

zusammen auf  — 0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf —  0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf —  0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 454.000 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag  — 380 v. H.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund

36,00 EUR

b)

für den zweiten Hund

72,00 EUR

c)

für jeden weiteren Hund

156,00 EUR

d)

für den ersten gefährlichen Hund

520,00 EUR

e)

für den zweiten gefährlichen Hund

780,00 EUR

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

780,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Friedhofsgebühren lt. Satzung (Graberwerb) = 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug 3.609.152,40 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023) beträgt 3.457.692,40 € und zum 31.12.2024 = 3.425.922,40 EUR.

Kirchweiler, den 09.07.2024
gez. Berlingen
geschäftsführender Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigung versagt gemäß §§ 95 IV Nr. 3, 105 III der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 24.06.2024.

54550 Daun, den 24.06.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems Siegel

Gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse von 454.000,00 EUR aufsichtsbehördlich versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.07.2024 bis 01.08.2024 einschließlich, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Kirchweiler, den 09.07.2024
gez. Berlingen
geschäftsführender Ortsbürgermeister