Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Darscheid für das Haushaltsjahr 2024 vom 24.01.2024

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.304.670 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.506.815 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf  —  -202.145 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  -153.780 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  14.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  1.301.550 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeiten auf  —  -1.286.850 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1 auf  —  1.440.630 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf —  0 EUR

verzinste Kredite auf —  800.000 EUR

zusammen auf —  800.000 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf —  0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf —  0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 1.840.379 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

500 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

380 v. H.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund

50,00 EUR

b)

für den zweiten Hund

100,00 EUR

c)

für jeden weiteren Hund

180,00 EUR

d)

für den ersten gefährlichen Hund

620,00 EUR

e)

für den zweiten gefährlichen Hund

920,00 EUR

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund

920,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Friedhofsgebühren lt. Satzung = 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug 3.921.955,68 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023) beträgt 3.744.975,68 € und zum 31.12.2024 = 3.542.830,68 €.

Darscheid, den 12.07.2024
gez. Johann
geschäftsführender Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 95 IV Nr. 2+3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 04.07.2024.

54550 Daun, den 05.07.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems Siegel

Gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 800.000 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 688.130 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 111.870 EUR wird die Genehmigung versagt.

Gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse von 1.840.379 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.650.900 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 189.479 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.07.2024 bis 01.08.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Darscheid, den 12.07.2024
gez. Johann
geschäftsführender Ortsbürgermeister