Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und Entlastung für den Bürgermeister, die Ortsbürgermeisterin und den 1. Beigeordneten
Der Ortsgemeinderat beschloss dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Herrn Scheppe, bzw. den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Daun, sowie der Ortsbürgermeisterin Anja Rieker bzw. Ortsbeigeordneten Berthold Rieker nach §114 GemO Entlastung zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung zur staatlichen oder kommunalen Revierbeförsterung
Mit Schreiben vom 11.11.2024 hat H. Urmes, Leiter Forstamt Daun, die Ortsgemeinden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Stelle der Revierleitung im Forstrevier Hinterbüsch, bestehend aus den Gemeindewäldern Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Salm, Schutz, Weidenbach und Staatswald (zusammen rd. 1.750 ha reduzierter Holzbodenfläche) neu zu besetzen ist.
Am 07. April 2025 fand eine Informationsveranstaltung für alle Ortsgemeinderäte des Forstreviers Hinterbüsch in Meisburg statt, in der Herr Dr. Schäfer vom GStB Rheinland-Pfalz die Vor- und Nachteile der kommunalen und staatlichen Beförsterung vorstellte. Am 13. Mai 2025 fand ein gemeinsames Gespräch der Ortsgemeinderäte des Hinterbüschreviers im Beisein von H. Urmes statt, in dem noch einmal die Vor- und Nachteile der kommunalen Beförsterung diskutiert wurden.
Der Ortsgemeinderat entschied sich für die staatliche Beförsterung.
Weitere Verfahrensschritte im Rahmen des Projektes Windenergie im „Dreigemeindewald“
Die Ortsgemeinde Meisburg beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Projektes im „Dreigemeindewald“ die Realisierung von Windenergieanlagen weiterhin zu verfolgen.
Seitens der sieben beteiligten Ortsbürgermeister wurde die Entscheidung getroffen, ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Auswahl eines strategischen Partners (Projektierers) durchzuführen. Des Weiteren soll eine interkommunale Kooperationsstruktur erarbeitet werden, um die gemeinsame Projektumsetzung effizient zu gestalten.
Zur Übernahme dieser Rechtsdienstleistungen wurde bei der Rechtsanwaltskanzlei Martini, Mogg & Vogt PartGmbB aus Bonn ein entsprechendes Angebot eingeholt. Da der genaue Aufwand des Vorhabens auf aktueller Informationsgrundlage für die Rechtsanwaltskanzlei noch nicht final abschätzbar ist, wird für die Vergütung ein Zeithonorar auf Stundensatzbasis vorgeschlagen.
Im Ausschreibungsverfahren wird festgesetzt, dass die angefallenen Honorarkosten vom Projektierer zu übernehmen sind. Falls das Verfahren nicht zum Abschluss gebracht wird, werden die anfallenden Kosten, wie bereits mit der zuständigen Kommunalaufsicht abgestimmt, über die Haushalte der einzelnen Ortsgemeinden finanziert. Die Kosten sollen dabei zu gleichen Teilen auf alle Beteiligten verteilt werden.
| Der Ortsgemeinderat beschloss: | |
| 1. | Die Planungen und Maßnahmen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Dreigemeindewald werden weiter vorangetrieben. |
| 2. | Die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Martini, Mogg & Vogt PartGmbB aus Bonn, zur Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens sowie zur rechtlichen Prüfung einer geeigneten Rechtsform. |
Informationen:
KHVO Eifel GmbH - Holzmarktlage:
Klimaangepasstes Waldmanagement:
3. Dorfgespräch am 16. Mai:
Stand Umbau Bürgerhaus:
Stand Grillhütte:
Friedhof:
Obstbäume:
Projekt Dorfgarten:
Bürgerfragestunde
Es wurden keine weiteren Themen diskutiert.