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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Pflichten der Grundstückseigentümer

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

auch in diesem Jahr sind die Hecken, Sträucher und Bäume wieder gewachsen. Die Beeinträchtigung durch überhängenden Bewuchs im öffentlichen Straßenraum ist an manchen Grundstücken erheblich.

Viele Grundstückseigentümer pflegen ihre Anlagen und den angrenzenden öffentlichen Bereich vorbildlich und tragen so zu einem positiven Erscheinungsbild von Deudesfeld bei. Alle anderen möchte ich hiermit bitten den satzungsgemäßen Pflichten nachzukommen!

Reinigung der Straße, Bürgersteig und besonders der Straßenrinne

Bewuchs in der Straßenrinne oder Verunreinigung auf der Straße führt bei Extremwetter zu verstopften Straßeneinläufen und somit zu weiteren unschönen Folgen.

Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Der Bewuchs ist bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, so dass Fußgänger nicht behindert und große Fahrzeuge (Müllauto) nicht verkratzt werden.

Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Deudesfeld ist auf unserer Internetseite verfügbar. Sollten Sie als Eigentümer diese Leistungen nicht erbringen können oder nicht vor Ort sein, kann ein Dritter beauftragt werden. Bitte unterstützen Sie unsere Dorfgemeinschaft und kommen den Pflichten der Grundstückseigentümer nach.

Ein schönes Dorf ist lebenswert!

Helmut Weiler
1. Beigeordneter