Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.12.2022

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Der Vorsitzende stellte heraus, dass sich der Rat über Gespräche mit dem Revierleiter und durch Besichtigungen in den letzten Jahren intensiv mit der Waldwirtschaft und jagdlichen Angelegenheiten beschäftigt hat. Angestrebt und auch erreicht wurden gemeinsame Lösungen und ein Interessenausgleich.

Der Wirtschaftsplanentwurf 2023 wurde den Ratsmitgliedern zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung übermittelt. Im Ergebnis steht ein Überschuss von 8.800 €. Revierleiter Hoppe erläuterte das Zahlenwerk und informierte auch zum voraussichtlichen Abschlussergebnis 2022. Danach ist mit einer maßgeblichen Verbesserung zu rechnen. Dem geplanten Defizit von 4.400 € steht ein Überschuss von 30.000 € gegenüber. Geerntet wurden 1.348 fm. Das Wirtschaftsjahr 2021 konnte mit einem Überschuss von rd. 77.000 € abgeschlossen werden, insbesondere durch Zuwendungen des Landes in Höhe von rd. 44.000 €.

Herr Hoppe nahm Bezug auf den Waldbegang mit dem Ortsgemeinderat. Dabei konnten beispielhaft vorhandene positive Entwicklungen, aber auch problematische Gegebenheiten betrachtet werden. Der Begang diente nicht zuletzt der Darstellung und der Diskussion zu einer klimaangepassten Waldwirtschaft in Verbindung mit Fördermöglichkeiten. Eine systematische Erhebung der Situation im Wald erfolgt zudem über die anstehende Fortschreibung des Forsteinrichtungswerks. Der Revierleiter sieht durch den vorhandenen Mischwald eine positive Ausgangssituation für die Zukunft. Erhebliche Risiken stellen hingegen Schäden durch Trockenheit dar. Diese sind deutlich erkennbar, die letztlichen Konsequenzen jedoch noch nicht.

Die Planung für 2023 steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Konjunkturentwicklung im Baugewerbe und möglicher Kalamitäten, z. B. durch Käferbefall. Es ist zudem nicht bekannt, ob Zuwendungen aus dem staatlichen Bereich fließen werden. Für den Waldwegebau wurden 2021 rd. 5.700 € ausgegeben. Für 2023 sind ebenfalls Mittel vorgesehen.

Der Rat beschloss den Wirtschaftsplan für 2023 in der vorliegenden Fassung. Dem schloss sich der Jagdvorstand an.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Förderprogramm für“ Klimaangepasstes Waldmanagement“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 01.11.2022 angekündigt, dass das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in Kürze startet. Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzende, die sich - je nach Größe ihrer Waldfläche - dazu verpflichten, 11 bzw. 12 Förderkriterien über 10 oder 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss zudem jährlich durch ein kostenpflichtiges Zertifizierungsverfahren den Nachweis über die Erfüllung der Kriterien erbringen.

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Größe des Forstbetriebes und nach Dauer der eingegangenen Verpflichtung in den ersten 10 Jahren jährlich etwa 80 bis 100 € je Hektar zuwendungsfähiger Waldfläche. Bei 20-jähriger Verpflichtung beträgt die Zuwendung ab dem 10. bis zum 20. Jahr jährlich 100 €/ha für diejenigen 5 % Waldfläche, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Der Vorsitzende teilte mit, dass ein Antrag auf Förderung bereits gestellt sei, da der Zeitpunkt der Beantragung maßgeblich für eine Bewilligung sein dürfte.

In Wortmeldungen aus dem Rat wurde herausgestellt, dass die Anforderungen für die Teilnahme am Programm noch nicht in ausreichendem Umfang bekannt sind. Insbesondere müsse deutlich nachvollziehbar sein, welche Konsequenzen bzw. Restriktionen sich hieraus für die zukünftige Waldwirtschaft in Kirchweiler ergeben. Revierleiter Hoppe sieht einige Anforderungen als gegeben an, wie z. B. die vorhandene Naturverjüngung und klimaresistente Bestände. Zudem könnten auch die geforderten Stilllegungsflächen im Umfang von 5 % ohne maßgebliche negative Folgen für die Waldwirtschaft ausgewiesen werden. Herr Hoppe plädierte zudem dafür, die Fichte nicht auszumerzen. Fichtenholz werde auch weiterhin gebraucht.

Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, die gesamten Auswirkungen einer klimaangepassten Waldwirtschaft im Sinne des Förderprogramms beurteilen zu können, beschloss der Rat eine Entscheidung zurückzustellen. Die Antragstellung wird bestätigt.

Verabschiedung von Revierleiter Michael Hoppe

Ortsbürgermeister Berlingen stellte fest, dass Herr Hoppe aufgrund seiner anstehenden Pensionierung wahrscheinlich das letzte Mal als Revierleiter im Ortsgemeinderat Kirchweiler ist. Er bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die sehr gute Kommunikation. Die Arbeit von Herrn Hoppe habe eine positive Waldentwicklung bewirkt. Der Ortsbürgermeister wünschte dem scheidenden Revierleiter alles Gute für den neuen Lebensabschnitt, vor allem Gesundheit und überreichte ein Geschenk. Herr Hoppe bedankte sich für die Wertschätzung die ihm und seiner Arbeit durch die Ortsgemeinde Kirchweiler entgegengebracht wurde. Er bestätigte die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sein Wunsch sei es, dass der Nachfolger seine Aufbauarbeit fortsetzt.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf des Haushaltsplans wurde den Ratsmitgliedern im Zuge der Einladung zur Sitzung in schriftlicher Form übergeben. Hieraus ergibt sich ein Fehlbedarf beim Ergebnishaushalt von 151.460 € und beim Finanzhaushalt von 93.035 €. Berücksichtigt ist eine Anhebung der Steuersätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer auf die Höhe der Nivellierungssätze des Landes. Das Land wird die höheren Einnahmen auch unabhängig von der Entscheidung des Rates, berücksichtigen. Wird keine Erhöhung beschlossen, ist zu erwarten, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt wegen des defizitären Ergebnisses beanstandet. Zudem muss damit gerechnet werden, dass Förderanträge mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Ortsgemeinde nutze ihre Einnahmemöglichkeiten nicht aus.

Ortsbürgermeister Berlingen brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Forderung des Landes einem Zwang gleichkommt und die Gemeinden gegenüber der Bürgerschaft zum Buhmann für eine 28 prozentige Erhöhung bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) werden. Die aus aktuellen Erfahrungen zu erwartenden höheren Werte bei der laufenden individuellen Grundsteuerbemessung ab 01.01.2025 bedeuten darüber hinaus eine weitergehende Belastung für die Eigentümer. Wegen dem unausgeglichenen Haushalt bleibt der Ortsgemeinde grundsätzlich keine Alternative zur Erhöhung der Steuersätze. Noch nicht absehbar ist, welche Auswirkungen sich zudem durch die zu erwartende Reduzierung der Ausgleichsmasse hinsichtlich Schlüsselzuweisungen und Zweckzuweisungen zur Projektförderung, ergeben.

Der Ortsbürgermeister stellte fest, dass durch die seitens der Ortsgemeinde zu zahlenden höheren Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde, von den allgemeinen Finanzmitteln nur ein Betrag von 78.700 € verbleibt. Letztlich folgt hieraus die Unterfinanzierung beim Gemeindehaushalt. Die in den letzten Jahren gestiegenen Umlagezahlungen an den Kindergartenzweckverband tragen hierzu ebenfalls bei.

Dietmar Krämer von der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte die maßgeblichen Veranschlagungen, insbesondere im investiven Bereich. Positiv herausgehoben wurde das Ergebnis aus 2021. Durch sparsames Wirtschaften konnte entgegen der Planung ein Überschuss erzielt werden. Der Betrag der Rücklagen hat sich erhöht, wobei dieser im maßgeblichen Umfang aus dem Verkauf von Baugrundstücken resultiert, was wiederum (nur) einen Rückfluss von früheren Aufwendungen für Grunderwerb und Erschließung darstellt.

Der Rat verabschiedete den vorgelegten Haushaltsplan, einschließlich der Erhöhung der Realsteuerhebesätze auf die Höhe der geforderten Nivellierungswerte. Der Jagdvorstand stimmte der vorgesehenen Verwendung der Jagdpacht zu.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Ortsgemeinde zur geplanten Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Daun

Damit die Ziele der von Bund und Land beschlossenen Energiewende erreicht werden können, bedarf es einer wesentlich stärkeren Nutzung der Kapazitäten durch Photovoltaik und Windkraft.

Nach Auffassung der Verbandsgemeindeverwaltung sollten sich deshalb die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daun im Bereich der Energieversorgung, als wesentlichem Teil der örtlichen Daseinsvorsorge, in deutlich stärkerem Maße engagieren. Es geht dabei auch um regionale Wertschöpfung, d. h. Energie wird nicht mehr importiert, sondern selbst erzeugt und auch die Gewinne aus dieser Energieerzeugung vor Ort, sollen in der Region bleiben. Ziel sollte es deshalb sein, dass die Ortsgemeinden nicht nur durch Pachteinnahmen, sondern auch durch den eigenen Betrieb von Anlagen oder durch die Beteiligung an Anlagen, Gewinne erzielen. Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsgemeinderat am 12.10.2022 beschlossen, möglichst gemeinsam mit der Stadt Daun und allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daun eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen. Die zu gründende AöR dient dabei auch dem Zweck, Einnahmen solidarisch zu verteilen.

Bürgermeister Thomas Scheppe ging umfassend auf die rechtliche Ausgestaltung der AöR ein und verdeutlichte die angestrebten Ergebnisse. Er betonte die Wertschöpfungsmöglichkeiten durch eine gemeinschaftliche Stromproduktion. Über die Anstalt und den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde kann eine Bündelung zukünftiger Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erfolgen, die zudem auch positive Potenziale im administrativen Bereich bietet. Die AöR ergibt im Vergleich zu anderen möglichen Rechtsformen Vorteile. Er erwähnte die hiermit verbundene Gewährsträgerhaftung, die z. B. Vorteile bei Kreditaufnahmen durch günstigere Konditionen erbringt. Denkbar sei, dass die AöR auch Träger anderer kommunaler Aufgaben wird. Der zugehörige Satzungsentwurf befinde sich derzeit in einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht. Mit potenziellen Projektierern für PV-Anlagen gebe es bereits Gespräche.

In vorausgegangenen Informationsveranstaltungen für Ratsmitglieder sowie in Gremiensitzungen auf Verbandsgemeindeebene sei dargelegt worden, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten die AöR bietet, wobei Pachterlöse bei den Standortgemeinden verbleiben sollen. Sollten alle Ortsgemeinden der AöR beitreten, können Überschüsse auch zur Senkung der Verbandsgemeindeumlage eingesetzt werden. Andernfalls erfolgt eine Gewinnverteilung nur unter den teilnehmenden Gemeinden.

Zur Gründung der AöR ist der Abschluss einer Vereinbarung, ein zustimmender Beschluss zur Satzung sowie die Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien) erforderlich. Jede Ortsgemeinde beteiligt sich an dem Stammkapital der AöR mit einem gleichen Geschäftsanteil von 750 €.

Ortsbürgermeister Berlingen begrüßte den mit der AöR verfolgten Gedanken der Solidargemeinschaft und die Möglichkeit Wertschöpfung vor Ort zu halten. Zudem verwies er auf das Interesse der Ortsgemeinde Kirchweiler Standort für eine PV-Anlage zu werden. Hierzu stünden Flächen bereit, die insbesondere keine Benachteiligung für die Landwirtschaft darstellen. In diesem Zusammenhang wurde die Anwendung der entwickelten Kriterien für die Standortwahl behandelt. Bürgermeister Scheppe gab die Zusage, dass die seitens Kirchweiler gemeldeten Flächen ebenfalls begutachtet werden.

Der Rat stimmte der Aufgabenübertragung an die AöR, der Satzung sowie der Ermächtigung zum Abschluss der Vereinbarung zu.