Aufgrund Beschluss des Ortsgemeinderats Kirchweiler am 06.12.2022 werden gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der zzt. gültigen Fassung, die Straßen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Bruchborn“ (Gemarkung Kirchweiler, Flur 5 Nr. 174/2 sowie Nr. 112/4 und 73/10 jeweils teilweise) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße. Die Widmung bezieht sich auf die in dem Lageplan dargestellten Straßen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, einzulegen. Der Widerspruch kann
durch E-Mail mit qualifizierten elektronischer Signatur1 an:
erhoben werden.
1vgl. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257, S 73).
Daun, den 13.12.2022