Die vergangenen Tage waren von anhaltenden, starken Regenfällen in weiten Teilen Deutschlands geprägt. Die Pegelstände der Bäche und Flüsse sind infolgedessen auch in unserer Region stark gestiegen. Da auch die Böden inzwischen von den Wassermassen gesättigt sind und das Regenwasser nicht einfach versickern kann, sondern Bäche und Flüsse speist, besteht ein erhöhtes Hochwasserrisiko.
Diesen Umstand möchte die Ortsgemeinde Gillenfeld zum Anlass nehmen, die Bevölkerung auf folgendes hinzuweisen:
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen! Insbesondere die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Neben dem Schutz des eigenen Grundstücks oder Immobilie durch geeignete, ggfls. auch bauliche Maßnahmen, gehört hierzu auch das Reinigen der Regenrinnen und Freihalten der Straßeneinläufe. Weiterhin sollen Holz, Grasschnitt, Reisig etc. nicht im unmittelbaren Bereich von Fließgewässern gelagert werden, um ein Mitreißen bei Hochwasser zu vermeiden. Dies kann zur Verstopfung von Durchflüssen (Brücken, Rohre) und damit zu Rückstaus mit Überschwemmungen führen.
Zum baulichen Schutz von Gebäuden gibt es ausreichend Informationen im Internet. Als eine Informationsquelle sei hier nur das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) genannt. Eine einfache Möglichkeit zum Schutz vor Hochwasser ist auch das Bereithalten von eigenen Sandsäcken und diese rechtzeitig, vor Eintritt des Schadenfalles einzusetzen.
Eigene Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser oder Starkregenereignissen entlasten auch die örtlichen Feuerwehren, die bei solchen Ereignissen auch überörtlich eingesetzt werden.