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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Verkehrsregelung zur Dauner Laurentiuskirmes und zum Laurentiusmarkt 2023

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sind folgende verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich:

1. Mittwoch, 02.08. bis einschl. Donnerstag, 10.08.2023

Der Marktplatz und der Platz an der Bonner-/Leopoldstraße stehen zum Parken nicht zur Verfügung.

2. Donnerstag, 03.08., 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 10.08.2023, 13.00 Uhr:

  • Sperrung der (oberen) Leopoldstraße, von Kreisverkehr Bonner-/Bitburger-/Dockweilerstraße und aus Richtung Gartenstraße
  • Erweitertes Haltverbot in der Straße „Auf’m Weiher“

3. Samstag, 05.08., 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 10.08.2023

  • Haltverbote in der Rosenberg-, der Dockweiler-, der Bitburger- und Bonner Straße.
  • Sperrung Kampbüchel- und Tiergartenstraße

4. Laurentiusmarkt - Mittwoch, 09.08., 01.00 bis ca. 20.00 Uhr:

  • Sperrung der Lindenstraße ab Kreuzung Post in Richtung Burgfriedstraße
  • Sperrung der Rosenbergstraße, von der Kreuzung Trierer Str./Abt-Richard-Straße (Ampelanlage) in Richtung Gartenstraße bis zur Kreissparkasse und dadurch auch Sperrung der unteren Leopoldstraße

5. Der ÖPNV

bleibt von den Änderungen unberührt.

6. Die Anlieger der (oberen) Leopoldstraße

haben die Möglichkeit für dringend notwendige Fahrten durch die gesperrte Straße eine Ausnahmegenehmigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Bei Parkverstößen muss mit gebührenpflichtigen Verwarnungen und ggfls. dem Abschleppen des Fahrzeuges gerechnet werden. Insbesondere sind die Haltverbotsregelungen der StVO und die Beschilderungen zu beachten.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten sich auf die Beschränkungen und die reduzierten Parkflächen im Kernstadtbereich einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
- als Straßenverkehrsbehörde -