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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Überhängender Bewuchs

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze überhängenden Bewuchs auf ihre Kosten zu beseitigen. Etliche Bürger ignorieren es leider, dass von ihren Anwesen in der Ortsgemeinde Mehren Hecken bzw. Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. lch bitte daher - auch im Sinne der Verkehrssicherungspflicht - den unbefriedigenden Zustand bei einigen Anwesen aufzugreifen und den über die Grundstücke hinausragenden Bewuchs zu entfernen.

Erwin Umbach, Ortsbürgermeister