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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Verkehrsregelung zur Dauner Laurentiuskirmes und zum Laurentiusmarkt 2024

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sind folgende verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich:

1. Mittwoch, 31.07. bis einschl. Donnerstag, 08.08.

Der Marktplatz und der Platz an der Bonner-/Leopoldstraße stehen zum Parken nicht zur Verfügung.

2. Donnerstag, 01.08., 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 08.08., 13.00 Uhr:

  • Sperrung der (oberen) Leopoldstraße, von Kreisverkehr Bonner-/Bitburger-/Dockweilerstraße und aus Richtung Gartenstraße

3. Samstag, 03.08., 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 08.08.

  • Haltverbote in der Dockweiler- und Bonner Straße
  • Sperrung Kampbüchel- und Tiergartenstraße
  • Erweitertes Haltverbot in der Straße „Auf’m Weiher“

4. Laurentiusmarkt - Mittwoch, 07.08., 01.00 bis ca. 20.00 Uhr:

  • Sperrung der Lindenstraße ab Kreuzung Post in Richtung Burgfriedstraße
  • Sperrung der Rosenbergstraße, von der Kreuzung Trierer Str./Abt-Richard-Straße (Ampelanlage) in Richtung Gartenstraße bis zur KSK und dadurch auch Sperrung der unteren Leopoldstraße

5. Der ÖPNV

bleibt von den Änderungen unberührt.

6. Die Anlieger der (oberen) Leopoldstraße haben die Möglichkeit für dringend notwendige Fahrten durch die gesperrte Straße eine Ausnahmegenehmigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Bei Parkverstößen muss mit gebührenpflichtigen Verwarnungen und ggfls. dem Abschleppen des Fahrzeuges gerechnet werden. Insbesondere sind die Haltverbotsregelungen der StVO und die Beschilderungen zu beachten.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten sich auf die Beschränkungen und die reduzierten Parkflächen im Kernstadtbereich einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
- als Straßenverkehrsbehörde -