Der Gesetzgeber schreibt in §14 Abs.1 des SchfHwG. zweimal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau vor. Dabei werden alle Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs- u. Brandsicherheit überprüft. Eventuell festgestellte Mängel werden dann dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt.
Im Anschluss daran wird der Feuerstättenbescheid erlassen, in dem alle kehr- u. überprüfungspflichtigen Anlagen aufgeführt, sowie Kehr- u. Überprüfungstermine für die nächsten 3 Jahre festgesetzt werden.
Die Durchführung der Feuerstättenschau wird in Winkel durch den bevollmächtigten Bez.-Schornsteinfeger ab dem 29.07.2024 durchgeführt.
Bei Terminwünschen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Uwe Schneider, bBSF
(bevollmächtigter Bez.-Schornsteinfeger)
Brandenbüschstraße 11, 54570 Neroth,
Tel. 06591 984372, Fax -984392,
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