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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat

Berufung von Ersatzpersonen in den Verbandsgemeinderat

Herr Andre Nöllen hat sein Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates nicht angenommen. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Thomas Umbach, als Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat berufen. Herr Umbach hat das Mandat angenommen.

Herr Otmar Monschauer hat nach seiner Wahl zum Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde sein Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Tobias Schmitz, als Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat berufen. Herr Schmitz hat das Mandat angenommen.

Daun, den 19.07.2024
gez. Thomas Scheppe
Wahlleiter