Nach meiner Wahl/Ernennung zum Stadtbürgermeister habe ich mein Mandat als Mitglied des Stadtrates der Stadt Daun kraft Gesetz verloren. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Dominik Krolik, als Ersatzperson in den Stadtrat berufen. Herr Krolik hat das Mandat angenommen.
Herr Johann Strunk hat sein Mandat als Mitglied des Stadtrates nach seiner Wahl zum Ersten Beigeordneten der Stadt Daun niedergelegt. Daher wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Tanja Schäfer, als Ersatzperson in den Stadtrat berufen. Frau Schäfer hat das Mandat angenommen.
Herr Andreas Mayer hat sein Mandat als Mitglied des Stadtrates nach seiner Wahl zum Weiteren (2.) Beigeordneten der Stadt Daun ebenfalls niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Johann-Wolfgang von Wendt, wurde daher gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz als Ersatzperson in den Stadtrat berufen. Herr von Wendt hat das Mandat angenommen.
Herr Manfred Krag hat nach seiner Wahl zum Weiteren (3.) Beigeordneten der Stadt Daun sein Mandat als Mitglied des Stadtrates niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Julia Lenartz, als Ersatzperson in den Stadtrat berufen. Frau Lenartz hat das Mandat angenommen.