Sehr geehrte Anlieger der Gemeindestraßen und Wege,
es wird darauf hingewiesen, dass die zum Grundstück gehörende Straßenrinne durch den Anlieger von Bewuchs zu befreien und zu reinigen ist. Ebenso sind Hecken zurückzuschneiden, welche über die Grundstücksgrenze hinaus wachsen und angrenzende Wege und Grundstücke beeinträchtigen.