Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Satzung über die VI. Änderung der Satzung vom 17.10.2019 über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Daun vom 29.06.2026

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Stadtrat am 18.06.2026 folgende VI. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Stadt Daun wird wie folgt neu gefasst:

- siehe Anlage –

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Daun, den 29.06.2026
Stadt Daun
gez.
(Friedhelm Marder)
Stadtbürgermeister (L.S.)

 

 

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Daun unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.