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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung über die Festlegung des Hebsatzes für die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Daun vom 24.06.2021 vom 29.06.

Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 12 Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Hebesatz für den Tourismusbeitrag

Der Hebesatz für die Erhebung eines Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2026 wird auf 10,56 % festgesetzt.

Dieser Hebesatz gilt so lange weiter, bis ein neuer Hebesatz beschlossen wird.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Daun, den 29.06.2026
gez.
(Friedhelm Marder)
Stadtbürgermeister (L.S.)

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Daun unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.