Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
ein gepflegtes Stadtbild und die Sicherheit auf unseren Verkehrsflächen liegen uns allen am Herzen. Um Gefahren im Straßenverkehr vorzubeugen, möchte ich alle Grundstücksanlieger an ihre bestehenden rechtlichen Verpflichtungen erinnern.
Reinigungspflicht und Freihaltung des Lichtraumprofils
Nach dem Landesstraßengesetz sowie der Straßenreinigungssatzung der Stadt Daun ist die Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen – einschließlich Gehwege, Straßenrinnen und Bankette – auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Überwucherndes Gras, Hecken und Sträucher müssen so zurückgeschnitten werden, dass der Verkehrsfluss und Fußgänger nicht behindert werden. Die Straßenrinnen sind sauber zu halten, damit Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann.