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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirchweiler für das Haushaltsjahr 2022 vom 19.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 598.945 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  767.800 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf —  -168.855 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  -111.320 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  139.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  257.310 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  — -118.310 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1 auf  — 229.630 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 0 EUR

verzinste Kredite auf —  0 EUR

zusammen auf  —  0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  — 300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 365 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag  — 365 v. H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund  — 36,00 EUR

b) für den zweiten Hund  — 72,00 EUR

c) für jeden weiteren Hund  — 156,00 EUR

d) für den ersten gefährlichen Hund  — 520,00 EUR

e) für den zweiten gefährlichen Hund  — 780,00 EUR

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund  — 780,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Friedhofsgebühren lt. Satzung (Graberwerb) = 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2020) betrug 3.676.315,31 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2021) beträgt 3.605.175,21 € und zum 31.12.2022 = 3.436.320,21 €.

Kirchweiler, den 19.07.2022
gez. Berlingen
Ortsbürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 08.07.2022.

54550 Daun, den 08.07.2022
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 08.08.2022 bis 18.08.2022 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Kirchweiler, den 19.07.2022
gez. Berlingen
Ortsbürgermeister