Der Stadtrat der Stadt Daun hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) in der Sitzung vom 11.07.2024 die folgende I. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 3
Ausschüsse des Stadtrates
(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:
| Haupt- und Finanzausschuss | mit 9 Mitgliedern |
| Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss | mit 9 Mitgliedern |
| Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, | |
| Gesundheit und Demographie | mit 15 Mitgliedern |
| Ausschuss für Kultur, Bildung, | |
| Tourismus und Stadtmarketing | mit 15 Mitgliedern |
| Rechnungsprüfungsausschuss | mit 9 Mitgliedern |
Für den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss sind für jedes Mitglied jeweils bis zu 2 Stellvertreter, für die übrigen Ausschüsse je 1 Stellvertreter zu wählen.
Diese I. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Daun unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.