Der Gesetzgeber schreibt in §14 Abs.1 des SchfHwG. zweimal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau vor. Dabei werden alle Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs- u. Brandsicherheit überprüft. Eventuell festgestellte Mängel werden dann dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt.
Im Anschluss daran wird der Feuerstättenbescheid erlassen, in dem alle Kehr- u. überprüfungspflichtigen Anlagen aufgeführt, sowie Kehr- u. Überprüfungstermine für die nächsten 3 Jahre festgesetzt werden.
Die Durchführung der Feuerstättenschau wird in Gefell durch den bevollmächtigten Bez.-Schornsteinfeger ab dem 10.08.2026 durchgeführt.
Bei Terminwünschen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
(bevollmächtigter Bez.-Schornsteinfeger)
Gefeller Weg 4, 54552 Darscheid
Tel. 06592 9847892, email@ihr-energieexperte.de