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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 1. Oktober 2023

Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis

für die Wahlgänge I (Eigentümer/-innen, Nießbraucher/-innen, Pächter/-innen), II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/-innen)

Die Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel legt ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die

am Sonntag, dem 1. Oktober 2023,

in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr,

stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist.

Die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Daun ihre Hauptwohnung haben, werden aufgefordert,

spätestens bis zum 5. September 2023

(26. Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 226, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Telefon-Durchwahl 06592 939-226 bereit und können dort abgeholt oder angefordert werden. Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/-in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun eingesehen werden.

Daun, den 31.07.2023
Verbandsgemeinde Daun
gez. Thomas Scheppe (L. S.)
Bürgermeister