Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Aufgrund meiner Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Üdersdorf habe ich mein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Üdersdorf nicht angenommen. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Klaus Berns, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Berns hat das Mandat angenommen.
Üdersdorf, den 01.08.2024
gez. Rudolf Ewen
Gemeindewahlleiter