Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Nach meiner Wahl/Ernennung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gillenfeld habe ich mein Mandat als gewähltes Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Gillenfeld Kraft Gesetz verloren. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Stefanie Lettang, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Frau Lettang hat das Mandat angenommen.
Gillenfeld, den 01.08.2024
gez. Karl-Heinz Schlifter
Gemeindewahlleiter