Rahmenvereinbarung für die Sinkkastenreinigung 2022/2023
In diesem Jahr wird die Rahmenvereinbarung für die Sinkkastenreinigung neu ausgeschrieben. Die neue Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von zwei Jahren
abgeschlossen werden mit insgesamt vier Leerungen. Die erste Leerung soll im Herbst 2022, zwei weitere Leerungen im Frühjahr und Herbst 2023 und die vierte dann im Frühjahr 2024 erfolgen.
Für Gillenfeld entstehen hier Unterhaltungskosten für die zwei Jahre von ca. 9.400 €, wovon auf das Haushaltsjahr 2022 ca. 2.350 €, 2023 ca. 4.700 € und 2024 ca. 2.350 € entfallen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme an der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung für die Sinkkastenreinigung und der Auftragsermächtigung im Rahmen der Kostenschätzung zu.
Öko-Konto Waldbereich „Määrchenpfad“
Stilllegung eines Teils des Gemeindewaldes am Märchen-Naturwaldpfad (Waldort 84 b mit rund 56.600 m2 Stilllegungsfläche)
Die untere Naturschutzbehörde, hat folgende Alternativen dargestellt:
| (1) | Zunächst muss die Ortsgemeinde mit einem Gemeinderatsbeschluss entscheiden, dass diese Fläche stillgelegt und hier nur noch Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang des Märchenpfades und der K29 durchgeführt werden. |
| (2) | Für künftige Kompensationsmaßnahmen steht diese Fläche dann grundsätzlich zur Verfügung. |
| (3) | Wenn tatsächlicher Bedarf (z. B. im Rahmen der Bauleitplanung) für eine Kompensationsmaßnahme entsteht/besteht, muss eine Ökokonto-Vereinbarung zwischen Ortsgemeinde und UNB geschlossen werden. Dazu ist zuvor eine Planung (Bestandsaufnahme, Zielkonzeption und Maßnahmenbeschreibung) notwendig, die wiederum Geld kostet. Gemäß eines verbindlichen Praxisleitfadens werden mit diesen Planunterlagen sodann Biotopwertpunkte für eine mögliche Kompensationsmaßnahme ermittelt. |
Die Entscheidung wird verschoben. Zeitnah wird zu einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Förster eingeladen um eine bessere Anschauung über die Lage zu erhalten und dann zu entscheiden.
Bauangelegenheit
Teilweiser Umbau und Nutzungsänderung, Strohner Straße 31
Die Firma Plaspaper GmbH beantragt die Produktions- und Lagerhalle in Büro-, Sozial- und Übernachtungsräume für LKW-Fahrer umzubauen.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Außenbereich und ist somit bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Bauvoranfrage für den Neubau von 6 Garagen, Holzmaarstr. 26 A
Für den Bau der Garagenanlage müssen ca. 65 m² von der Ortsgemeinde gekauft werden und es muss eine Baulast für die Zufahrt zu den Garagen beantragt werden. Durch die Baulast wird die Verwendung des Gemeindegrundstückes für weitere Verwendungen erheblich eingeschränkt.
Der Ortsgemeinderat lehnte den Verkauf der angefragten Fläche von 65 m² ab.
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Rohrbruch Pulvermaar
Durch Besucher wurde ein Wasseraustritt im Bereich des Parkplatzes gemeldet, ca. 50 m vor dem Angler Bereich. Die Wasserleitung befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde. Durch die Wasserwerke wurde das Wasser abgestellt und anschließend erfolgte die Lecksuche. Der Schaden konnte durch den Gemeindearbeiter, Herrn Peter Mais, repariert werden.