Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.906.470 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.056.595 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — -150.125 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — -52.135 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 2.110.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 3.047.200 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — -937.200 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1 auf — 989.335 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 712.000 EUR
zusammen auf — 712.000 EUR
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 1.472.053 EUR.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 480 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer nach Ertrag — 405 v. H. | |
| 3. Hundesteuer | |
| a) | für den ersten Hund — 65,00 EUR |
| b) | für den zweiten Hund — 100,00 EUR |
| c) | für jeden weiteren Hund — 130,00 EUR |
| d) | für den ersten gefährlichen Hund — 600,00 EUR |
| e) | für den zweiten gefährlichen Hund — 900,00 EUR |
| f) | für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.200,00 EUR |
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Friedhofsgebühren lt. Satzung = — 100 v. H.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug 7.810.602,64 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023) beträgt 7.439.632,64 € und zum 31.12.2024 = 7.289.507,64 €.
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß §§ 95 IV Nr. 2,3, 103 II, 105 III der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 22.07.2024.
Gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 712.000 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 498.485 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 213.515 EUR wird die Genehmigung versagt.
Gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse von 1.472.053 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.376.100 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 95.953 EUR wird die Genehmigung versagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 19.08.2024 bis 29.08.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.