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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Rückschnitt von Hecken und Bäumen - Pflicht eines jeden Grundstückeigentümers

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

ich möchte hiermit daran erinnern, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, jeglichen überhängenden Bewuchs von Hecken, Bäumen usw. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden oder zu entfernen. Dazu gehören auch Bäume, deren Äste in das Lichtraumprofil der Straßenbeleuchtung ragen.

Nach § 27 Absatz 5 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977, zuletzt geändert durch das 9. Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes vom 20.03.2013, sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.

Weiterhin sind auch die angrenzenden Gehwege und Straßenrinnen durch die Grundstückseigentümer von Unkraut zu befreien.

Um unser Dorf in einem sauberen und schönem Zustand zu halten, bitte ich Sie höflich, dem Folge zu leisten.

Christof Kreutz
Ortsbürgermeister