Aufgrund einer Erbschaft kann die Stadt alle eingetragenen Vereine der Stadt unterstützen. Nach dem Willen des Erblassers darf ausschließlich die Jugendarbeit der eingetragenen Vereine der Stadt Daun gefördert werden.
Jeder Verein, der Jugendarbeit betreibt, kann auf Antrag demnach für bestimmte Projekte innerhalb des Vereins finanziell unterstützt werden.
Den Anträgen sind eine Begründung und ein Finanzierungsplan beizufügen. Sie sind schriftlich an den Stadtbürgermeister Friedhelm Marder zu richten. Die Entscheidung über die Gewährung des Antrages erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Daun.