Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 5 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bleckhausen am 19.07.2022 folgende I. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
§ 10 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Zur Ermittlung der Steuerpflichtigen nach dieser Satzung ist die Erhebung und Verarbeitung folgender Daten gem. § 34 Bundesmeldegesetz i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und Art 6 Abs. 2 DS-GVO i. V. m. §§ 3, 2 Abs. 1 Nr. 1. LDSG RLP durch die Gemeinde Bleckhausen zulässig: Vor- und Familiennamen, Anschrift, Tag des Ein- und Auszugs, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Übermittlungssperren.
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 26.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.