Tagesordnung:
| 1. | Bericht über Aktivitäten seit der letzten Genossenschaftsversammlung |
| 2. | Entlastung des bisherigen Vorstands |
| 3. | Neuwahl des Vorsitzenden, der beiden Beisitzer und der Stellvertreter |
| 4. | Verschiedenes |
Fischereiberechtigt ist im gemeinschaftlichen Fischereibezirk die Fischereigenossenschaft. Die Fischereigenossenschaft setzt sich aus allen Fischereiberechtigten zusammen, deren Fischereirechte zu dem einzelnen gemeinschaftlichen Fischereibezirk gehören. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fischereigenossen die von ihnen eingebrachte Grundfläche zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen haben.
Das Stimmrecht des einzelnen Mitglieds der Fischereigenossenschaft richtet sich nach der anteiligen Länge der Uferlinie seines Fischereirechts; jedes Mitglied hat jedoch mindestens eine Stimme. Mehr als 2/5 aller Stimmen dürfen auf ein Mitglied nicht entfallen.
Jedes Mitglied kann sich in der Genossenschaftsversammlung durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als zwei Fünftel aller Stimmen vertreten.
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 25.08.2023 bis zum 10.09.2023 die Mitgliederverzeichnisse, woraus die Stimmrechte ersichtlich sind, zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, Zimmer 217/218, während der allgemeinen Dienststunden offenliegen.