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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Pflicht zum Heckenschnitt

Rückschnitt von Hecken und Bäumen vor der 800-Jahr Feier - Pflichten der Grundstückseigentümer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Hecken, Bäume und Sträucher wachsen zwar von alleine, der Rückschnitt von überhängendem Bewuchs im Straßenraum obliegt aber dem Eigentümer.

Diese ist nicht nur eine satzungsmäßige Pflicht, sondern auch gerade jetzt, vor dem Wochenende des 800-jährigen Dorfjubliläums mit hoffentlich vielen Gästen, die Gelegenheit ein schönes Erscheinungsbild unseres Dorfes zu schaffen und zu präsentieren.

Dies gilt auch für die Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen.

Ein schönes Dorf – nicht nur zur 800 Jahr Feier - dient allen.

Günter Mehles
Ortsbürgermeister