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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung über die 1. Änderungssatzung über die Festlegung des Hebesatzes für die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Schalkenmehren vom 28.06.2021 vom 18.07.2022

Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 12 Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat Schalkenmehren in seiner Sitzung am 18.07.2022 die folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Hebesatz für den Tourismusbeitrag

Der Hebesatz für die Erhebung eines Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2022 wird auf 8 % festgesetzt.

Dieser Hebesatz gilt so lange weiter, bis ein neuer Hebesatz beschlossen wird.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Schalkenmehren, den 18.07.2022
gez. (Peter Hartogh) (Siegel)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.