Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat am 18.07.2022 folgende III. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung - Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS - der Ortsgemeinde Schalkenmehren wird wie folgt neu gefasst:
- siehe Anlage -
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.