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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 8. Juni 2022

Zu Beginn der Sitzung wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes „Vor der Dell II“, entgegen der ursprünglichen Planung, aus organisatorischen Gründen nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte. Der Vorsitzende verwies darauf, dass in diesem Zusammenhang kein Zeitdruck bestehe. Es sei sehr wichtig, dass die Abwicklung formal korrekt erfolge.

Beratung und Beschlussfassung zum Glasfaserausbau durch das Unternehmen UGG - Vorstellung des Unternehmens

Zu diesem TOP wurde Herrn Herbert Jacobi das Wort erteilt.

Dieser bedankte sich für die Möglichkeit, das Unternehmen UGG („Unsere Grüne Glasfaser“) vorstellen zu können.

Im Weiteren folgte eine Powerpoint-Präsentation, die sich in nachstehende Punkte gliederte:

  1. Vorstellung des Unternehmens UGG

  2. Unterschied Förderprogramm versus Unternehmen UGG

  3. Aktuelle Breitbandversorgung in der Gemeinde

  4. Nächste Schritte

  5. Anschlussoptionen

  6. Tarifbeispiele für Endkunden

Von Seiten des Ortsgemeinderates wurden im Anschluss an den Vortrag folgende Fragen gestellt:

Frage:

Welche Gemeinden haben sich dem Projekt bereits angeschlossen?

Antwort:

  • Gillenfeld

  • Betteldorf

  • Steiningen

  • Steineberg

  • Mehren

  • Hinterweiler

  • Oberstadtfeld

Der zentrale PoP sollte ursprünglich nach Daun verlegt werden; die Stadt hat sich jedoch für einen Ausbau mit der Telekom entschieden.

Frage:

Am Ortsrand von Dockweiler befindet sich ein Knotenpunkt der Telekom. Kann dieser als Anschluss genutzt werden?

Antwort:

Dies ist leider nicht möglich, da die Leerrohre durch die Telekom verlegt wurden. Die Firma UGG verlegt die Trassen zudem nicht in die Straße, sondern in Geh- und Fußwege sowie in Grünstreifen.

Frage:

Wer trägt die Kosten, wenn durch die Baumaßnahmen Spätfolgen entstehen, z. B. Straßenrisse pp.

Antwort:

Die UGG arbeitet nach deutschem Recht. Somit ist auch die entsprechende Gewährleistung gegeben.

Frage:

Wie erfolgt der Anschluss des zentralen Punktes?

Antwort:

Die Leitung wird außerhalb des Dorfes aufgegriffen oder an eine Leitung einer Nachbargemeinde angeschlossen. Der Anschluss erfolgt somit an bestehende Leitungen. Der Anschlusspunkt darf allerdings max. 1.200 Meter vom PoP entfernt liegen.

Frage:

Werden zu den Hausanschlüssen Leerrohre verlegt?

Antwort:

Ja. Es sei denn, bereits vorhandene Leerrohre können genutzt werden.

Nachdem keine weiteren Fragen bestanden, bedankte sich der Vorsitzende für die Ausführungen und die umfangreiche Beantwortung der Fragen.

Er schlug vor, die Informationen zunächst einmal „sacken zu lassen“; es soll noch keine Unterzeichnung der Absichtserklärung erfolgen.

Das Thema soll zur Entscheidung noch einmal als TOP in die nächste Sitzung aufgenommen werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Die entsprechenden Unterlagen der Fa. Westenergie wurden dem Ortsgemeinderat im Vorfeld der Sitzung zur Kenntnis gegeben.

Die Westenergie hat eine Vergleichsrechnung bzw. Kostenrechnung erstellt. Hiernach belaufen sich die Kosten für die Umstellung von 133 Leuchtstellen auf 55.000,00 EUR. Abzüglich des Zuschusses/der Förderung von 5.500,00 EUR verbleibt ein Restbetrag von ca. 50.000 EUR.

Die Kosten sind bereits in den Haushalt eingestellt; diese sollen sich innerhalb von 4,37 Jahre amortisiert haben.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Umstellung auf LED unter den vorgenannten Rahmenbedingungen zu.

Anpassung bestehender Forstaufträge aufgrund der Energiepreisentwicklung

Die Verbandsgemeinde Daun hat ein Schreiben der Landesforsten Rheinland-Pfalz zur Energiepreisentwicklung an die Ortsgemeinden weitergeleitet. Dieses wurde durch den Vorsitzenden verlesen:

„Die aktuelle Preisentwicklung vor allem in den Bereichen der Schmier- und Kraftstoffe, die sich aktuell auf einem Allzeithoch befinden, aber auch die Kosten zur Unterhaltung von forstbetrieblichen Gerätschaften, waren in dieser Höhe für die Forstunternehmer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und können daher zu Problemen bei deren Kostendeckung führen.

Landesforsten hat sich daher entschlossen, folgendes positives Signal in die Unternehmerschaft zu senden.

Wir akzeptieren einen Inflationszuschlag in Höhe von 5 % auf die Nettosumme forstbetrieblicher Dienstleistungen im Unternehmerbereich, der von dieser Preisentwicklung betroffen ist. Der Zuschlag ist gesondert in der Rechnung auszuweisen.

Als betroffene forstbetriebliche Dienstleistungen sind insbesondere alle Holzerntemaßnahmen und Maßnahmen der biologischen Produktion zu verstehen. Dies trifft nur bestehende Vertragsverhältnisse bis zum Ende des laufenden Jahres, neue Vertragsabschlüsse sind hiervon ausgenommen.“

Der Leiter des Forstamtes Daun, Herr Womelsdorf, bezieht zu dem obigen Schreiben wie folgt Stellung:

„Wir, d. h. die Forstämter bzw. Forstleute, halten das Entgegenkommen gegenüber unseren Unternehmern nicht nur für sinnvoll, sondern für überfällig, um diesen weiterhin eine wirtschaftliche Fortführung ihrer Betriebe zu ermöglichen. Der 5-%ige Inflationszuschlag dürfte ohnehin kaum ausreichen, um die für unsere Forstdienstleister aus der Energiepreisentwicklung resultierenden Mehrkosten auch nur annähernd aufzufangen“…

Der Vorsitzende führte zu diesem TOP aus, dass andere Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daun, mit Ausnahme von Betteldorf, dem Zuschlag von 5 % bereits zugestimmt haben.

Ein Gemeinderatsmitglied stellte fest, dass es sich hier um ein Kulanzangebot von Seiten der Forstverwaltung handelt. Es wurde die Frage gestellt, von welchen Summen konkret die Rede sei.

Der Vorsitzende erklärte, dass dbzgl. keine Angaben vorliegen.

Da die Entscheidung der Ortsgemeinden ursprünglich bis zum 31.03.2022 erbeten wurde, ist eine weitere Verschiebung der Zustimmung oder Ablehnung laut dem Vorsitzenden nicht mehr möglich.

Er bat daher um Abstimmung, ob dem Inflationszuschlag i. H. v. 5 % zugestimmt wird. Dies wurde abgelehnt.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Streitverkündungsverfahren der Sägeindustrie

Das Land Rheinland-Pfalz vertritt verschiedene Ortsgemeinden bei der zentralen Holzvermarktung.

Die Sägeindustrie hat einen Zusammenschluss gebildet und strebt eine Sammelklage gegen die Bundesländer an, da die zentrale Vermarktung unter Beachtung kartellrechtlicher Aspekte ihres Erachtens nicht legitim ist.

Betroffen ist zunächst das Land Rheinland-Pfalz und jede Gemeinde, die sich an der zentralen Holzvermarktung beteiligt; so auch die Ortsgemeinde Dockweiler.

Es gibt nunmehr zwei Möglichkeiten:

Entweder die Ortsgemeinde beauftragt in Eigenregie einen Rechtsanwalt mit ihrer Interessenvertretung oder aber man schließt sich mit der Verbandsgemeinde Daun zusammen.

Die Verbandsgemeinde rät von einem Alleingang der einzelnen Ortsgemeinden ab und schlägt vor, zunächst einmal den Ausgang des Klageverfahrens gegen das Land Rheinland-Pfalz abzuwarten.

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung, ob die Ortsgemeinde dem Streitverkündungsverfahren beitreten soll; dies wurde abgelehnt.

Verschiedenes

In der vergangenen Woche hat die turnusmäßige Kontrolle der Spielplätze stattgefunden.

Das Ergebnisprotokoll liegt noch nicht vor.

Margret Schäfer und Christa Ludwig haben aus persönlichen Gründen ihren Austritt aus dem Jugend- und Seniorenausschuss erklärt.

Der Vorsitzende hat den beiden seinen Dank für die bisherige Zusammenarbeit ausgesprochen.

Uwe Homberg hat sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen als Gemeindearbeiter beworben und ist nunmehr seit dem 01.04.2022 auf Minijob-Basis für die Ortsgemeinde tätig.

Bisher zeigen sich alle Gemeinde-Beschäftigten sehr engagiert; es ist allerdings schwierig mit einer Tätigkeit als Mini-Jobber eine Ganztagstätigkeit aufzufangen.

Der Vorsitzende bittet die Bevölkerung daher um etwas Geduld und Verständnis, dass nicht alle Arbeiten sofort erledigt werden können; den Beschäftigten soll Zeit für die Einarbeitung gegeben werden.

In diesem Zusammenhang wies der Vorsitzende nochmals darauf hin, dass der Fuhrpark der Ortsgemeinde überholt werden muss.

Auf dem Sportplatz hat eine Lichtmastprüfung stattgefunden. Geprüft wird beispielsweise die Verkehrssicherheit. Das Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.

Der Vorsitzende hat veranlasst, dass der Straßenverlauf der Fronleichnams-Prozession gereinigt und hergerichtet wird.

Ein Ratsmitglied wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stützmauer sowie der Zaun im Uwerweg entlang der Grundstücke der Familie Müller und der Ortsgemeinde restauriert bzw. gestrichen werden müsse.

Es wurde vorgeschlagen, hiermit die Altersabteilung zu beauftragen.

Die Bank an der „Liebesallee“ musste an einen anderen Standort versetzt werden, weil der Wald aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde.

Nachdem vor dem Anwesen der Familie Ludwig die Straße aufgerissen wurde, fehlt immer noch die abschließende Teer-Feinschicht.

Insbesondere im Dunkeln stellt der Bereich eine „Stolperfalle“ dar.

Der Vorsitzende hat die Verbandsgemeinde bereits mehrfach gebeten, die Straße herzurichten; er wird den Sachverhalt noch einmal ansprechen.

Ein Ratsmitglied regte an, die Ausfahrt am Parkplatz Sauerbrunnen auszubessern.

Grundstücks-, Bau-, Personal- und Vertragsangelegenheiten

Im Bereich der „Alten Post“ steht der Verkauf von einem Grundstück zur Beurkundung an.

Es gibt Interessenten für die beiden freien Grundstücke im Bereich „Hinter der Kirch“.

Das Grundstück „In der Heck 3c“ wird an mehrere Nachbar-Familien in Teilstücken verpachtet.

Ein Ratsmitglied führte aus, dass seitens der Ortsgemeinde der Wunsch geäußert wurde, die Friedhofskapelle zu streichen und den Sandstein im Altarbereich auszubessern.

Vorsitzender: Diese Arbeiten waren bereits im Rahmen des Aktionstages geplant. Das Thema wird erneut aufgegriffen.

Die Gebührensatzung für den Friedhof muss überarbeitet werden.

Verschiedenes

Zum 01.03.2023 wird die Stelle des Revierleiters neu besetzt, weil Herr Michael Hoppe zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand tritt.

Die Ratsmitglieder sprachen sich für das Einsetzen eines staatlichen Revierleiters aus.

Tobias Müller führte aus, dass das Bushäuschen im Bereich des Feuerwehrhauses durch Mitglieder der Feuerwehr gestrichen und die Graffitis somit beseitigt wurden. Der Vorsitzende sprach seinen Dank dafür aus.