Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Friedhof Dockweiler
Vorzeitige Grabeinebnungen
Im Nachgang zum öffentlichen Aufruf zur Einebnung von Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist möchte ich noch darauf hinweisen, dass vorzeitige Grabeinebnungen grundsätzlich der Zustimmung der Ortsgemeinde bedürfen.