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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.06.2023

Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen

Entsprechend gesetzlicher Vorgaben sind in Gillenfeld zwei Personen für die Vorschlagsliste zu benennen.

Der Ortsgemeinderat beschloss, Frau Sandra Wohlrabe und Frau Bärbel Busch als Schöffen vorzuschlagen.

IV. Änderungssatz über die Erhebung eines Tourismusbeitrages

Da die Gewinnsätze wieder verändert wurden, wie z. B. der Gewinnsatz bei den Ferienwohnungen von 17 % auf 18 %, muss die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung ab dem Erhebungsjahr 2023 neu beschlossen werden.

Der Ortsgemeinderat Gillenfeld stimmte der Anlage zur Tourismusbeitragssatzung ab 2023 wie vorgelegt zu.

2. Änderungssatzung Hebesatz für den Tourismusbeitrag

Da der Aufwand für den Tourismusbereich grundsätzlich weit über 20.000 € jährlich liegt und den Beitragspflichtigen Planungssicherheit gegeben werden soll, wünscht der Rat, dass der vorgeschlagene Hebesatz auf dauerhaft 8 % festgesetzt und die betragsmäßige Deckelung nicht mehr angewandt wird.

Der Ortsgemeinderat Gillenfeld stimmte dem Hebesatz in Höhe von 8 % zu.

Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel

Der Ortsgemeinderat begrüßt das Vorhaben des Landkreises, den geförderten Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel zu ertüchtigen, und überträgt der Verbandsgemeinde Daun mit deren Zustimmung zeitlich befristet die Aufgabe der „Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projekts „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“.

Die Ortsgemeinde Gillenfeld erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des geförderten Gigabitausbaus mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde Daun geregelt werden.

Der Ausbauumfang im eigenwirtschaftlichen wie dem geförderten Glasfaserausbau ist mit der Ortsgemeinde abzustimmen.

Die nicht durch Fördermittel gedeckten gemarkungsbezogenen Kosten einschließlich der anteiligen Berater- und Gutachterkosten trägt die Ortsgemeinde Gillenfeld.

Bauangelegenheiten

Anbau einer Lagerhalle

Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Umbau eines Wohngebäudes

Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

- 2. Workshop zur Erstellung des Radwegekonzeptes am 12. Juni 2023

- Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 06.04.2023 zur „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinlad-Pfalz“ (PEK-RP)