Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner wies daraufhin, dass die Straßengräben nicht zu sehr gereinigt werden sollen, da sie als Wasserrückhalt dienen und das Wasser so langsamer versickern kann. Weiter wurde die Nachpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet sowie auf dem Friedhof angeregt. Die Beschilderung der Naturbegräbnisstätte seitens des Verkehrsgartens sollte optimiert werden.
Bebauungsplan „Im Heckenstück“ – 3. Erweiterung und 3. Änderung
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß §§ 13 b, 13 a, 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Auf Grundlage des vom Stadtrat gebilligten Bebauungsplanvorentwurfs wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zu den Stellungnahmen wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet. In seinem Urteil vom 18.07.2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass § 13 b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbart ist, sodass der Bebauungsplan „Im Heckenstück“ nicht nach § 13 b BauGB beschlossen werden kann. Der Stadtrat beschloss daher, die Entscheidung zu vertagen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pfaffenborn“ – 3. Änderung
hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Zur Baurechtsbeschaffung für den Bau von seniorengerechten Pflege- und Wohneinrichtungen wurde auf Grundlage des vom Stadtrat gebilligten Bebauungsplanvorentwurfs das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Der Stadtrat beschloss den Bebauungsplan nach Abarbeitung der Abwägung zu billigen. Auf dieser Grundlage soll das Offenlegungsverfahren durchgeführt werden. Parallel hierzu wird der Durchführungsvertrag erarbeitet, über den dann vor Satzungsbeschluss zu beraten ist.
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Daun
Die Friedhofsgebühren wurden 2016 letztmalig aktualisiert. Zwischenzeitlich sind Kostensteigerungen eingetreten, insbesondere durch die externe Vergabe der Leistungen zur Grabherrichtung. Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Daun.
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Stadt Daun
Seit Erlass der Satzung vom 25.06.1996 haben sich rechtliche Änderungen ergeben, die zur Unwirksamkeit geführt haben. Der Stadtrat beschloss den vorliegenden Entwurf als Satzung. Der Gemeindeanteil wurde auf 10 % festgesetzt. Aufgrund rechtstheoretisch möglicher Beitragsansprüche tritt die Satzung rückwirkend zum 31.12.2019 in Kraft.
Verschiedenes
Stadtratsmitglied Domenghino regte an, zu prüfen, unter welchen Aufwendungen Trinkwasserspender an verschiedenen Standorten installiert werden können, wie beispielsweise am Kampbüchelkreuz. Der Vorsitzende informierte, dass hinsichtlich der Kirmes bereits neue Schläuche und Armaturen für die Trinkwassernutzung beschafft werden. Ggf. kann dies auch über die Kirmes hinaus umgesetzt werden. Er nimmt die Anregung gerne auf, allerdings müssen auch entsprechende Vorkehrungen zum Schutz vor einem Missbrauch getroffen werden.
Stadtratsmitglied Berlingen wies darauf hin, dass es in der Verbandsgemeinde Daun auf den ersten Blick keinen Ansprechpartner bei Obdachlosigkeit gibt. Es wurde erfragt, ob man seitens der Stadt aktiv werden kann. Aus dem Rat wurde angemerkt, dass das Ordnungsamt die entsprechende Anlaufstelle ist, es aber kaum Unterkünfte gibt.
Stadtratsmitglied Geisen regte an, vor dem Forum Bänke aufzustellen, da am Wochenende viele Familien mit Kindern in der Gegend sind. Der Vorsitzende verwies auf die Sitzgelegenheiten am Brunnen, am Kreuz sowie am Laurentiusplatz.
Stadtratsmitglied Friedrich erfragte, ob der neue Leiter des Bauhofs im Stadtrat vorgestellt werden kann. Der Vorsitzende sagte dies zu.
Stadtratsmitglied Lehnen erfragte, ob es Neuigkeiten bzgl. der Verkehrsberuhigung zum Ferienpark gibt. Der Vorsitzende wird sich bei der Ordnungsabteilung informieren.