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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Heckenschnitt und Reinigung der Straßen/Regenrinnen

Zurzeit ist wieder vermehrt festzustellen, dass Einfriedungen von Grundstücken (Hecken etc.) in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Regenrinnen mit Unkraut zugewachsen sind. Alle hiervon betroffenen Eigentümer/Besitzer von Grundstücken werden hiermit gebeten, unverzüglich den überhängenden Bewuchs bis (mindestens) zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden und das Unkraut in den Regenrinnen zu entfernen, damit das Regenwasser möglichst ungestört in den Kanal einfließen kann. Hierbei sollten keine Hochdruckreiniger etc. verwendet werden, damit die Fugen nicht ausgespült werden.

Weiterhin weise ich auf die Pflicht zur Reinigung der Bürgersteige und der Straßen (bis zur Straßenmitte) hin. Soweit zwischen Grundstück und Straße ein Grünstreifen liegt, besteht auch die Verpflichtung, diesen zu mähen. Dies gilt auch für den rückwärtigen Bereich sowie unbebaute Grundstücke, soweit diese an eine Straße angrenzen. Auf die Satzung der Ortsgemeinde Mehren weise ich hin.

Erwin Umbach
Ortsbürgermeister