Beratung und Beschlussfassung zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Orts- Bürgermeisters der Ortsgemeinde Utzerath – Vorschlag zur Festsetzung eines Wahltermins sowie etwaigen Stichwahltermins
Die Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Utzerath, Frau Melanie Lefebre, hat am 09.06.2026 einen Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des 30.06.2026 gestellt. Dem Antrag auf Entlassung hat der Erste Ortsbeigeordnete, Herr Ralf Annen, mit Schreiben/Entlassungsverfügung vom 11.06.2026 stattgegeben. Folglich hat eine Neuwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters zu erfolgen. Gemäß § 53 Gemeindeordnung (GemO) muss für die anstehende Neuwahl zunächst das Verfahren der Urwahl herangezogen werden. Der Wahltermin sowie ein etwaiger Stichwahltermin wird gemäß § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) von der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Vulkaneifel) festgesetzt. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Daun wurde mit der Aufsichtsbehörde bereits fernmündlich besprochen, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen formalen Vorbereitungen, der Fristen sowie der Sommerferien, die Wahl voraussichtlich erst Anfang November 2026 stattfinden wird; die Aufsichtsbehörde trägt diese Vorgehensweise mit.
Beschluss: Seitens der Ortsgemeinde Utzerath wird vorgeschlagen, die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 08. November 2026 durchzuführen. Die etwaige Stichwahl hat gemäß § 60 Abs. 3 KWG binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufinden. Es wird daher vorgeschlagen, den etwaigen Stichwahltermin auf den 22. November 2026 festzusetzen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun wird gebeten, die Aufsichtsbehörde/Kommunalaufsicht zur Festsetzung des Wahltermins sowie des etwaigen Stichwahltermins entsprechend anzuschreiben.
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Ortsgemeinde Utzerath sowie Aufnahme der Flächen in das 11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans; hier: 1. Aufstellungsbeschluss; 2. Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs für das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 3. Aufnahme der Flächen in das 11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans
Zur Schaffung von erneuerbaren Energien beabsichtigt die Ortsgemeinde Utzerath die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Darüber hinaus muss eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Das Ingenieurbüro WeSt-Stadtplaner GmbH aus Ulmen hat die Vorentwurfsplanung erstellt. Diese wurde in der Sitzung vorgestellt. 1. Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaik“.
Der Ortsgemeinderat billigte den Bebauungsplanvorentwurf. Auf dieser Grundlage soll das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 2. Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufnahme der Flächen in das 11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans.
Mittelanmeldung zum Haushalt 2027
Zum Haushalt 2027 werden Mittel aufgenommen für: Pflege von Straßenbeeten in der Ortslage, die Instandsetzung der Wirtschaftswege, Anschaffung von Geräten (Bauhof), Pflege Friedhof. Neue Informationen bezüglich des Umbaus/Erweiterung des Kindergartens Darscheid liegen dem Rat bisher nicht vor.
Verschiedenes/Bürgerfragestunde
Verschiedenes: Das Dorfbudget ist für die Saalreinigung vorgesehen. Durch den 1. Beigeordneten wurden Angebote für die Saalreinigung eingeholt. Dem Rat liegt ein Angebot für die Boden- und Fensterreinigung vor. Somit ist das Budget aufgebraucht und verfällt nicht. Die Dorfreinigungsaktion findet am 10.10.2026, 10.00 Uhr statt.
Räumdienst/Winterdienst: Die Stelle soll im Mitteilungsblatt ausgeschrieben werden.
Bürgerfragestunde: Eine Bürgerin bat den Rat um Kontaktaufnahme mit der Verbandsgemeinde Daun/Wasserwerke bezüglich Pflege des Grundstücks im Birkenweg zwischen den Anwesen 1 und 3, insbesondere der Hanglage. Durch ein Ratsmitglied wurde bereits Kontakt aufgenommen.