Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin wies auf im Dorf und im Bereich der Feld-, Wander-, und Fahrradwege vielfältig festzustellenden Abfall in diversen Arten hin. Nach ihrer Bewertung fehle es an Abfallbehältnissen. Offensichtlich seien einige Behälter in den letzten Jahren abgebaut worden. Ortsbürgermeister Berlingen bedankte sich für den Hinweis auf die Situation und das Angebot zur Mitwirkung beim Sammeln des Abfalls. Er erläuterte die Hintergründe für erfolgte Maßnahmen und sagte zu, dass sich der Rat demnächst mit dem Thema beschäftigen und eine Entscheidung treffen werde.
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt
Seitens der VG-Verwaltung Daun wurde zum Thema durch eine Vorlage informiert, die den Ratsmitgliedern übersandt wurde. Danach können alle Kommunen in Rheinland-Pfalz sich dem Kommunalen Klimapakt anschließen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Aus der Diskussion ergibt sich, dass die Ortsgemeinde insbesondere ihre öffentlichen Einrichtungen (Bürgerhaus, Freizeitanlage, Sportplatz) hinsichtlich des Einsatzes regenerativer Energien zur Beheizung und zur Stromproduktion durch Photovoltaik, einer näheren Prüfung unterziehen sollte. Einzubeziehen sei auch die Umstellung der Flutlichtanlage auf Leuchtdioden (LED). Weiterhin besteht die Erwartung, dass Flächen für Anlagen zur Produktion von Strom durch erneuerbare Energien ausgewiesen werden können.
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt verbindet der Rat die Erwartung, dass hiermit eine konkrete Beratung verbunden ist. Der Ortsgemeinderat beschloss dem Kommunalen Klimapakt unter Berücksichtigung der genannten örtlichen Ziele beizutreten.
Mobilfunkmast
Die jahrelange Suche nach einem Standort zur Abdeckung der Ortsgemeinden Kirchweiler und Hinterweiler beim Mobilfunk kann als abgeschlossen betrachtet werden. Der Netzplaner der Deutschen Funkturm hat ein außerörtliches Grundstück auf der Gemarkung Hinterweiler und zwar an der Kreisstraße Richtung Hohenfels, als geeignet ermittelt. Hiermit haben sich die Vertreter der beiden Ortsgemeinden einverstanden erklärt. Als Grundstückseigentümerin wird die Ortsgemeinde Hinterweiler einen Pachtvertrag mit dem Betreiber abschließen.
Hochwasserschaden aus dem Jahre 2021 am Sportplatz
Nach langwierigen Bemühungen des Ortsbürgermeisters und der Verwaltung wurde eine Förderung des Landes zur Beseitigung der erheblichen Schäden erreicht. Mit Bescheid vom 05.06.2023 wurde eine Förderung des Landes in Höhe bis zu 120.000 € bewilligt. Die Mittel können in die Finanzierung der Umgestaltung des Hartplatzes in einen Rasenplatz eingebracht werden, wodurch sich die Anteile der beiden Ortsgemeinden an dieser Maßnahme entsprechend reduzieren.
Klimaangepasstes Waldmanagement
Durch die Teilnahme am Programm des Landes wurde eine Förderung für 196 ha in Höhe von 19.621 € bewilligt.
Ausbau der K 36 in der Ortslage
Durch Neuparzellierungen im Gehwegbereich konnte eine übersichtliche Situation erreicht und die Voraussetzung für eine Grundbuchänderung geschaffen werden.
Besprechung mit LBM und VG-Verwaltung zu Unterhaltungs- und Optimierungsmaßnahmen an Gewässern und entwässerungstechnischen Einrichtungen
Ortsbürgermeister Berlingen und Ratsmitglied Adams informierten über das Ergebnis eines Ortstermins am 16.08.2023.
Seitens des stellvertretenden Leiters des LBM Gerolstein, Herrn von Landenberg, wurde erklärt, dass seitens des Landes als Straßenbaulastträgerin keine Verpflichtung zur Herstellung einer Rückhalteeinrichtung in Verbindung mit dem Ausbau der L 28 besteht. Die ursprünglich vorgesehene Anlage sei in den endgültigen Planfeststellungsbeschluss nicht aufgenommen worden. Das dem Land hierfür im Rahmen der Flurbereinigung zugewiesene Grundstück könnte der Ortsgemeinde übertragen werden. Die Modalitäten hierzu wären noch festzustellen und würden baldmöglichst mitgeteilt. Hierdurch wäre es Ortsgemeinde oder Verbandsgemeinde ermöglicht Hochwasservorsorgemaßnahmen an dieser Stelle durchzuführen. Unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Trägerschaft für ein solches Projekt bedürfen einer rechtlichen Klärung.
In der Besprechung konnten zu mehreren Problempunkten Regelungen getroffen werden, so zur Überprüfung von entwässerungstechnischen Einrichtungen an L 27 und L 28 sowie deren evtl. Optimierung und zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in Zuständigkeit des LBM.
Hochwasservorsorgekonzept
Das Hochwasservorsorgekonzept für Kirchweiler wurde inzwischen durch die SGD Nord genehmigt und ist öffentlich über das Internet http://hochwasserschutz-konzept.de/wp-content/uploads/20220713_Steckbriefe_Kirchweiler.pdf einsehbar. Eine Vielzahl von Maßnahmen in Trägerschaft von Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Landesstraßenverwaltung und Privatpersonen wurden definiert. Mit der nunmehr möglichen Umsetzung von Projekten sind natürlich Kosten, zunächst für die Planung, verbunden. Deshalb bedarf es im Einzelfall noch der konkreten Abstimmung hinsichtlich der Zuständigkeit. Zudem sollte wegen der hohen Anzahl und unter realistischer Betrachtung der Umsetzungsmöglichkeiten, eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen werden. Nach intensiver Diskussion sieht der Rat folgende Vorränge:
| - | Schaffung einer Rückhalte- bzw. Versickerungseinrichtung am Kirchweiler Bach auf der (noch) im Eigentum des Landes befindlichen Parzelle |
| - | Rückhaltung beim Vorflutgraben von der L 28 zum Einlaufbauwerk Hauptstraße |
| - | Umgestaltung Einlaufbauwerk Hauptstraße |
Hierzu sollen baldmöglichst die erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Insbesondere durch die Schaffung einer Rückhalteeinrichtung könnte sich eine positive Wirkung auf die Hochwassersituation für die Unterlieger-Gemeinden Berlingen und Pelm ergeben. Daher sollte dem Projekt wegen seiner überörtlichen Bedeutung auch eine höhere Förderquote zugestanden werden.
Vorzeitige Einebnung von Grabstätten
Auf dem Friedhof gelten unterschiedliche Ruhe- und Nutzungszeiten. In Einzelfällen beantragen Unterhaltungspflichtige die Zustimmung zur vorzeitigen Einebnung von Gräbern. Die geltende Satzung sieht hierzu vor, dass maximal 2 Jahre vor Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit eine Einebnung erfolgen darf. In der Praxis wurde bereits bis zu 5 Jahre vorher dem Antrag seitens der Friedhofsverwaltung zugestimmt. Der beim Friedhofsträger anfallende zusätzliche Pflegeaufwand musste mit 50 €/Jahr abgegolten werden. Nach Auffassung von Ortsbürgermeister Berlingen bedarf es einer klaren und differenzierten Regelung unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Ruhe- und Nutzungszeiten (Erd-, Urnen, Grabkammer-Gräber). Er habe die Verwaltung gebeten einen Vorschlag zu unterbreiten, der baldmöglichst den beiden Ortsgemeinderäten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.
PV-Freiflächenanlage auf den ehemaligen Genossenschaftsweiden
Entsprechend der bereits in der vorangegangenen Sitzung behandelten Mitteilung durch Bürgermeister Scheppe scheiden die gemeindlichen Parzellen zur Nutzung für PV-Freiflächenanlagen aus, da diese über gesetzlich geschütztes Grünland und Wasserschutz einen entgegenstehenden Status haben. Der Ortsgemeinderat wünscht, insbesondere wegen der besonderen Bedeutung dieser Feststellung, die Vorlage entsprechender Unterlagen in Form von Kartenmaterial sowie fachlicher Gutachten. Das Ergebnis sollte hieraus schlüssig nachvollziehbar sein.
St.-Martins-Umzug
Der Umzug ist für den 04.11.2023 abgestimmt.