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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat

Nach meiner Wahl/Ernennung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bleckhausen habe ich mein Mandat als gewähltes Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Bleckhausen Kraft Gesetz verloren. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Hans-Jürgen Kopf, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Kopf hat das Mandat angenommen.

Bleckhausen, den 05.09.2024
gez. Markus Göbel
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter