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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat

Nach meiner Wahl/Ernennung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Brockscheid habe ich mein Mandat als gewähltes Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Brockscheid Kraft Gesetz verloren. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Dirk Römer, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Römer hat das Mandat angenommen.

Brockscheid, den 05.09.2024
gez. André Becker
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter