Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Nächster Artikel: Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Nach meiner Wahl/Ernennung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gefell habe ich mein Mandat als gewähltes Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Gefell Kraft Gesetz verloren. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Rainer Daniels, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Daniels hat das Mandat angenommen.
Gefell, den 05.09.2024
gez. Frank Wagner
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter