Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Nach meiner Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Mehren habe ich mein Mandat als gewähltes Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Mehren nicht angenommen. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Jan Kordel, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Kordel hat das Mandat angenommen.
Mehren, den 05.09.2024
gez. Christof Klaus Kreutz
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter